20.03.2013

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´mal so gesehen.....

Mindestlohn - mal wieder nur ein Wahlkampfthema.....

Der nun parteiübergreifend geforderte Mindestlohn würde 19 Prozent (8,50 EUR), bzw. 14 Prozent (7,50 EUR) der Beschäftigten begünstigen.

Allerdings ist dies in den Branchen sehr unterschiedlich zu bewerten:
In der Industrie und Energiewirtschaft wären die Auswirkungen eher gering, dagegen z.B. in der Gastronomie würden über 60 Prozent der Beschäftigen von einem Mindestlohn profitieren.

Berücksichtigt werden muss aber auch, dass in kritischen Branchen, die vielfach für Lohndumping herhalten müssen, Mindestlöhne schon eingeführt sind.

Man muss daher davon ausgehen, dass eine starre Lohnuntergrenze eher zu Arbeitsplatzverlusten, als zur Schaffung neuer Arbeitsplätze führt:
Ein Mindestlohn von 8,50 EUR beträgt immerhin 53 Prozent des durchschnittlichen Brutto-Stundenlohnes eines Vollzeitbeschäftigten.

Die immer gerne herangezogenen positiven Erfahrungen des Auslandes mit einem Mindestlohn verschweigen penetrant, dass z.B. der Mindestlohn im Frankreich nur 48 Prozent (analog 7,69 EUR) des Durchschnittslohnes beträgt, in Grossbritanien liegt der Mindestlohn nur bei 38 Prozent (analog 6,09 EUR) des Entgeltes Darüber hinaus gibt es in Frankreich grosszügige Lohnsubventionen für Betriebe, um die negativen Auswirkungen eines Mindestlohnes abzufedern!

Auch das Argument, "Armut trotz Arbeit", zieht nur bedingt, da z.B. die Hälfte der Arbeitnehmer, die weniger als 8,50 EUR/ Stunde verdienen, mit einem Partner zusammenleben, der ein höheres Einkommen bezieht.
Der Durchschnitt der Beschäftigten, die weniger als 60 Prozent des Durchschnittseinkommens erhalten, liegt unter 20 Prozent der Beschäftigten insgesamt.

Von den Vollzeitbeschäftigten mit einem Stundenlohn von höchstens 8,50 EUR fielen sogar nur 14 prozent unter die Armutsschwelle.*

Daraus folgert, dass ein Mindestlohn von 8,50 EUR viele Personen begünstigt, die auf eine solche Unterstützung nicht zwingend angewiesen sind.
Wenn diese Arbeitsplätze wg. des Minestlohnen dann wegfallen, würde sich der Anteil der einkommensarmen Arbeitslosen, die heute schon viermal mehr betragen als Geringverdiener, dramatisch erhöhen.
 

*(Was versthet man unter Einkommensarmut?:
Zunächst ist das mittlere Einkommen der Bevölkerung zu ermitteln. Dieses Einkommen, das Median-Einkommen wird von der Hälfte der Bevölkerung unter- bzw. überschritten.
Einkommensarmut besteht dann, wenn das bedarfsgewichtete Pro-Kopf-Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Bevölkerung beträgt.

Das bedarfsgewichtete Pro-Kopf-Einkommen berücksichtigt, dass Personen, die in einem Haushalt zusammenleben, bestimmte Güter gemeinsam nutzen und daher einen geringeren Pro-Kopf-Bedarf haben, als Ein-Personen-Haushalte.)

Einmal mehr wird ein fundamentales Thema zu einem populistischen Wahlkampfthema missbraucht.....

 

Bleiben wir entspannt und warten ab.

nur ´mal so gesehen.....

Herzlichst Ihr MS
20.03.2013
 (Mindestlohn - immer noch aktuell)
09.09.2013)

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